Chancen für Flächeneigentümer*innen
Entscheiden Sie sich als Eigentümer*in eines Grundstücks dafür, Ihr Flurstück für die Nutzung von Sonnenenergie zur Verfügung zu stellen, sorgen Sie für doppelten Gewinn – für sich selbst und für den Klimaschutz.
Für die Realisierung unserer Solarparks suchen wir Grundstücke mit einer Mindestgröße von sieben Hektar, die eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Lage in einem Gewerbegebiet ODER
- Lage entlang von Schienen oder Autobahnen im Bereich von 500 Metern ODER
- Benachteiligte Flächen, die niedrige landwirtschaftliche Erträge liefern (Güte Bodenwert < 50)
- Konversionsflächen (zuvor wirtschaftlich, verkehrstechnisch, wohnungsbaulich oder militärisch genutzte Flächen) ODER
- Acker- oder Grünflächen in sog. benachteiligten Gebieten (spezielle Kategorie in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland)
Die Prüfung zur Eignung der Fläche übernehmen wir kostenfrei. Wenn Ihre Fläche geeignet ist, bieten wir Ihnen einen attraktiven Pachtvertrag, der zwischen Ihnen als Eigentümer*in und der Orsted Onshore Deutschland GmbH abgeschlossen wird. Der Vertrag gibt Ihnen die Sicherheit, dass auf Ihrem Grundstück ein moderner Solarpark errichtet wird. Alle für den Bau und den erfolgreichen Betrieb eines Solarparks erforderlichen Voraussetzungen erarbeiten wir für Sie – ohne Risiko und vertraglich garantiert. Dabei pachten wir die Grundstücke in der Regel 20 Jahre mit Option auf Verlängerung. Die Grundstückseigentümer*innen erhalten im Gegenzug über den gesamten Nutzungszeitraum hinweg eine attraktive und gesicherte Pacht.
Nach Vertragsabschluss starten wir mit der Entwicklung des Solarparks. Dabei übernehmen wir die Verantwortung für die Beantragung aller erforderlichen Genehmigungen, für den Anschlussvertrag mit dem Netzbetreiber sowie für die Teilnahme an den EEG-Ausschreibungen der Bundesnetzagentur oder weitere Stromvermarktungsmodelle. Wir tragen außerdem alle Kosten im Zusammenhang mit Planung, Bau, Instandhaltung sowie Demontage des Solarparks nach Ablauf der Nutzungsdauer.
Nach Ablauf der Pacht wird das Flurstuck wieder in seinen ursprünglichen Zustand versetzt und das Nutzungsrecht vollständig an die Grundeigentümer*innen zurückgegeben.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!